Der Arbeitgeber least ein Fahrrad / E-Bike, das sich der Arbeitnehmer vorher bei einem Händler-Partner ausgesucht hat. Das Dienstrad wird dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassen und kann somit 100% auch außerhalb der Arbeit genutzt werden.
Die Leasingrate kann teilweise oder vollständig durch die sogenannte „Gehaltsumwandlung“ vom Brutto-Lohn des Mitarbeiters abgezogen werden. Dadurch sinkt die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage und der Mitarbeiter zahlt weniger Steuern und spart.
Die Abwicklung erfolgt dabei ganz einfach über ein Online-Portal!
Vorteile für Arbeitnehmer
+ top Fachhandelsnetz + umfangreiche Versicherungen + günstige Raten + Wunschrad vom Händler des Vertrauens + Ersparnis gegenüber Direktkauf + Bike für private Nutzung
Vorteile für Arbeitgeber
+ erhöhte Mitarbeiterbindung + positives Firmenimage + Förderung der Mitarbeitergesundheit + Ausfallschutz für Unvorhergesehenes + kostenlose Nutzung der Plattform + geringer Zeitaufwand